1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend,
Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
Bei aller gebotenen Sorgfalt können wir dennoch keine Gewähr für
Richtigkeit und
Vollständigkeit übernehmen, da die Angebote auf Angaben des
Auftraggebers beruhen.
2. Der Inhalt unserer Angebote ist vertraulich nur für den Empfänger
bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte kann zu
Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe der uns insgesamt entgangener
Provision führen.
3. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss gilt
grundsätzlich als bisher unbekannt, sofern Sie als Vertragspartner nicht
unverzüglich schriftlich unter Angabe Ihrer Informationsquelle
widersprechen.
4. Unser Provisionsanspruch entsteht erst dann, wenn ein Vertrag über
das angebotene Objekt zustande kommt. Zur Entstehung des Anspruchs
genügt der Nachweis zu Gelegenheit des Vertragsabschlusses, selbst wenn
wir nicht direkt bei Vertragsabschluss mitwirkend sind oder nicht
vermittelnd tätig sind.
5. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn:
5.1 der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot
abweichend sind
5.2 ein Vertrag binnen 36 Monaten über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt
5.3 an Stelle des ursprünglich erteilten Auftrags binnen 36 Monaten ein
anderes zeitlich und wirtschaftlich zusammenhängendes Rechtsgeschäft
zustande kommt (z.B. statt Miete Einräumung eines Vorverkaufsrechtes).
6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu
werden und Gebühren zu vereinbaren.
7. Ein entstandener Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der
abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht bzw. aufgehoben wird aus einem
Grunde, den der uns provisionspflichtige Vertragspartner zu vertreten
hat.
8. Die Provision für Nachweis und / oder Vermittlung ist fällig und
zahlbar bei Abschluss des Vertrages über das Objekt. Sie beträgt im
Erfolgsfall, wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, für Käufer,
Mieter, Pächter bzw. Begünstigten:
8.1 bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz je 3% des Kaufpreises
von Käufer und Verkäufer. Die gleichen Provisionssätze gelten bei Erwerb
im Rahmen der Zwangsversteigerung oder bei Erbbauverträgen.
8.2 bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen 3% des auf
die gesamte Vertragsdauer entfallenden Zinses, wobei als
Berechnungsgrundlage mindestens 5 und höchstens jedoch 10 Jahre
Laufzeiten zugrunde gelegt werden. Optionen verlängern die
Berechnungsgrundlage für die Laufzeiten entsprechend. Mindestgebühr
jedoch 2 Monatsmieten.
8.3 bei Geschäftsexistenzen sind vom Übernehmer die unter 8.1 bzw. 8.2
genannten Provisionen zu zahlen sowie eine Provision in Höhe von 6% der
vereinbarten Abstandssumme bzw. des Firmenwertes.
8.4 für die
Vereinbarung eines Ankaufs- oder Vorverkaufsrechtes 1% des Kaufwertes.
Ist die Höhe des Kaufwertes nicht fixiert, wird der 15-fache
Jahresmietwert zugrunde gelegt. Für die Vereinbarung eines Vormietrechts
1,5% des Mietzinses für die Vertragsdauer, mindestens jedoch für 3 Jahre
höchstens für 10 Jahre. Allen genannten Provisionssätzen ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
9. Hinweis nach §§ 10 und 11 der Maklerverordnung (MaBv):
Mit Ausnahme der Provisionszahlungen sind wir nicht zur Entgegennahme
von Zahlungen oder sonstigen Leistungen ermächtigt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Solingen.
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