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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
Bei aller gebotenen Sorgfalt können wir dennoch keine Gewähr für Richtigkeit und
Vollständigkeit übernehmen, da die Angebote auf Angaben des Auftraggebers beruhen.

2. Der Inhalt unserer Angebote ist vertraulich nur für den Empfänger bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte kann zu Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe der uns insgesamt entgangener Provision führen.

3. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss gilt grundsätzlich als bisher unbekannt, sofern Sie als Vertragspartner nicht unverzüglich schriftlich unter Angabe Ihrer Informationsquelle widersprechen.

4. Unser Provisionsanspruch entsteht erst dann, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Zur Entstehung des Anspruchs genügt der Nachweis zu Gelegenheit des Vertragsabschlusses, selbst wenn wir nicht direkt bei Vertragsabschluss mitwirkend sind oder nicht vermittelnd tätig sind.

5. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn:
5.1 der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichend sind

5.2 ein Vertrag binnen 36 Monaten über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt
5.3 an Stelle des ursprünglich erteilten Auftrags binnen 36 Monaten ein anderes zeitlich und wirtschaftlich zusammenhängendes Rechtsgeschäft zustande kommt (z.B. statt Miete Einräumung eines Vorverkaufsrechtes).

6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und Gebühren zu vereinbaren.

7. Ein entstandener Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht bzw. aufgehoben wird aus einem Grunde, den der uns provisionspflichtige Vertragspartner zu vertreten hat.

8. Die Provision für Nachweis und / oder Vermittlung ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Vertrages über das Objekt. Sie beträgt im Erfolgsfall, wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, für Käufer, Mieter, Pächter bzw. Begünstigten:
8.1 bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz je 3% des Kaufpreises von Käufer und Verkäufer. Die gleichen Provisionssätze gelten bei Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung oder bei Erbbauverträgen.
8.2 bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen 3% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Zinses, wobei als Berechnungsgrundlage mindestens 5 und höchstens jedoch 10 Jahre Laufzeiten zugrunde gelegt werden. Optionen verlängern die Berechnungsgrundlage für die Laufzeiten entsprechend. Mindestgebühr jedoch 2 Monatsmieten.
8.3 bei Geschäftsexistenzen sind vom Übernehmer die unter 8.1 bzw. 8.2 genannten Provisionen zu zahlen sowie eine Provision in Höhe von 6% der vereinbarten Abstandssumme bzw. des Firmenwertes.

8.4 für die Vereinbarung eines Ankaufs- oder Vorverkaufsrechtes 1% des Kaufwertes. Ist die Höhe des Kaufwertes nicht fixiert, wird der 15-fache Jahresmietwert zugrunde gelegt. Für die Vereinbarung eines Vormietrechts 1,5% des Mietzinses für die Vertragsdauer, mindestens jedoch für 3 Jahre höchstens für 10 Jahre. Allen genannten Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

9. Hinweis nach §§ 10 und 11 der Maklerverordnung (MaBv):
Mit Ausnahme der Provisionszahlungen sind wir nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder sonstigen Leistungen ermächtigt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Solingen.